Brief von Leo Gabriel gegen die Kriminalisierung der Solidarität mit Palästina

Brief von Leo Gabriel an das österreichische Justizministerium (25. Mai 2016)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Soeben wurde ich von einer Voruntersuchung in Kenntnis gesetzt, die gegen Herrn Michael Pröbsting vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aufgrund einer vor einem halben Jahr gehaltenen Rede eingeleitet wurde, in der sich dieser mit der 3. Intifada gegen das zionistische Regime von Israel identifiziert.

 

Ohne auf die politische Argumentation näher eingehen zu wollen, möchte ich darauf verweisen, dass:

 

1. unter dem Begriff Intifada (zu deutsch: Aufstand, Volkserhebung) keineswegs terroristische Aktivitäten subsumiert werden können, gegen die Zivilbevölkerung Israels gerichtet sind, sondern eine Kampagne gegen die Repression israelischer Sicherheitsbehörden gegen die palästinensische Bevölkerung gemeint ist, die derzeit vorwiegend mit friedlichen Mitteln ausgetragen wird.

 

2. Die österreichische Bundeverfassung in ihrem Art 13 ausdrücklich festlegt:

 

Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.

 

3. Die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrem Art. 10 bestimmt:

 

Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

 

Aus allen diesen Gründen ersuche ich Sie, von einer Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens im Fall Pröbsting Abstand zu nehmen

 

und verbleibe mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

 

 

Dr. Leo Gabriel

 

Journalist und Anthropologe

 

Direktor des Instituts für Interkulturelle Forschung und Zusammenarbeit

 

Laudongasse 40

 

1080 Wien